Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass – vereinfacht und vermutlich juristisch laienhaft formuliert – der Datenschutz in den USA nach wie vor nicht den europäischen Standards entspricht und dass deshalb das von der EU mit den USA abgeschlossene "Privacy Shield"-Abkommen ungültig ist. Dies ist nach dem ersten diesbezüglichen Urteil im Jahre 2015 nun schon die zweite Entscheidung des EuGH in dieser Richtung.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind gravierender als man auf den ersten Blick annehmen würde, weil viele Unternehmen und Institutionen in irgendeiner Form die Daten ihrer Kunden und Partner in die USA übertragen oder sie in den USA speichern, wobei ihnen dies teilweise nicht einmal bewusst ist. Nachdem das "EU-US-Privacy-Shield" jetzt vom EuGH für ungültig erklärt wurde, wurde dieser Vorgangsweise vermutlich die datenschutzrechtliche Grundlage entzogen.
Hier die Mitteilung des Europäischen Gerichtshofs im Original
Wer weitere Informationen und Stellungnahmen dazu lesen will, findet diese zahlreich im Internet:
So schreibt zum Beispiel der Standard:
EuGH-Urteil zum Datenschutz: Bald ist Feuer am Dach
Oder die Internet World Business:
Nach EuGH-Urteil: Gravierende Folgen für Datentransfers in die USA
Wir vom energyControl-Team haben seit Beginn unserer Tätigkeit konsequent und sorgfältig darauf geachtet, dass alle Daten unserer Kunden im EU-Raum gespeichert werden und auch dort bleiben. Den damit verbundenen organisatorischen, technischen und finanziellen Mehraufwand haben wir im Interesse eines optimalen Datenschutzes für unsere Kunden bewusst in Kauf genommen. Deshalb sind wir und unsere Kunden von diesem Urteil und seinen Auswirkungen nicht betroffen.